STATUTEN

1. Zweck

Artikel 1

Der Motoclub-Zuzwil bezweckt die Pflege der Kameradschaft und die Zusammengeh- örigkeit im Club

 

2. Mitgliedschaft

Artikel 2

Der Club besteht aus:

 

a) Aktivmitgliedern

b) Passivmitgliedern

c) Ehrenmitgliedern

 

Artikel 3

Der Club unterstützt Mitglieder welche an Sportanlässen unter dem Namen des Clubs teilnehmen. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem bewilligten Betrag des Vorstandes.

 

Artikel 4

Es können aufgenommen werden als:

 

a) Aktivmitglieder

Anwärter / innen auf eine Aktivmitgliedschaft werden an der ersten Hauptversammlung den bestehenden Mitgliedern vorgestellt. Das Folgejahr wird als "Probe"- bzw. "Kennenlern"-Jahr angesehen. Nach gegenseitiger Absprache wird dann an der folgenden Hauptversammlung über eine definitive Clubaufnahme durch die Mitglieder abgestimmt.

 

b) Passivmitglieder

Als Passivmitglieder können Freunde und Gönner des Motoclub- Zuzwil aufgenommen werden.

 

c) Ehrenmitglieder

Mitglieder, die sich um den Motoclub-Zuzwil in hervorragender Weise verdient gemacht haben, können vom Vorstand im laufenden Clubjahr zu Ehrenmitgliedern ernannt werden und müssen an der Hauptversammlung bestätigt werden.

 

Artikel 5

Jährlich zu entrichtende Mitgliederbeiträge:

 

Aktivmitglieder 50.-

Passivmitglieder 30.-

Lehrlinge 25.-

 

Artikel 6

Der Übertritt von einer Mitgliederkategorie zur Anderen kann jederzeit erfolgen.

 

Artikel 7

Der Austritt wird vom Vorstand nach Bezahlung der rückständigen Beiträge genehmigt.

 

3. Pflichten und Rechte

Artikel 8

Jedes Mitglied hat das Wohl des Clubs nach Kräften zu fördern. Es ist verpflichtet, die Statuten zu befolgen, Vereinsbeschlüssen nachzugehen und sich den Anordnungen der Clubleitung zu unterziehen. Andernfalls wird an der kommenden Hauptversammlung durch die Mitglieder über einen allfälligen Ausschluss des oder der betreffenden Mitglieder abgestimmt.

 

Artikel 9

Die Teilnahme an der Hauptversammlung ist für Aktivmitglieder obligatorisch. Wer verhindert ist, an der Versammlung teilzunehmen, hat sich beim Präsidenten begründet zu entschuldigen. Unentschuldigtes Fernbleiben wird mit Fr. 20.- bestraft. Der Betrag wird mit dem Mitgliederbeitrag zusammen eingefordert.

 

Artikel 10

Sämtliche Mitglieder, mit Ausnahme der Ehrenmitglieder, bezahlen einen Jahresbeitrag. Die Höhe der Beiträge wird durch die Hauptversammlung festgelegt.

 

Artikel 11

Jedes neue Clubmitglied erhält beim Eintritt einmalig und kostenlos ein Exemplar der Clubstatuten sowie ein Clubabzeichen.

 

Artikel 12

Ausschliesslich Aktivmitglieder und Ehrenmitglieder sind an der Hauptversammlung stimmberechtigt.

 

Artikel 13

Ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder verlieren jeden Anspruch auf das Clubvermögen.

 

4. Organisation und Leitung

Artikel 14

Die Organe des Vereins sind:

 

a) Die Hauptversammlung

 

b) Der Vorstand

 

Artikel 15

Die Hauptversammlung findet jährlich im Frühjahr statt.

Sie behandelt folgende Geschäfte:

 

· Präsenzliste

· Wahl des Stimmenzählers

· Protokoll der letzten Hauptversammlung

· Mutationen

· Korrespondenz / Jahresbericht

· Kassabericht / Revisorenbericht

· Wahlen

· Tätigkeitsprogramm

· Ehrungen

· Statutenrevision

· Anträge / Verschiedenes

 

Artikel 16

Der Vorstand oder ein Fünftel der Stimmberechtigten Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Hauptversammlung verlangen.

 

Artikel 17

Die Einladung zur Hauptversammlung erfolgt durch das Cluborgan oder durch Zirkulare. Über Anträge aus dem Mitgliederkreis, die mindestens 10 Tage vor der Hauptversammlung dem Präsidenten schriftlich eingereicht werden müssen, kann die Hauptversammlung nur mit Zustimmung des Vorstandes Beschluss fassen.

 

 

Artikel 18

Über die Clubgeschäfte und Clubbeschlüsse wird in offener Abstimmung entschieden. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.

Stille Wahlen liegen im Ermessen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung.

 

Artikel 19

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, Vizepräsidenten, Kassier, Sekretär, einem Beisitz der stimmberechtigt ist und einem beratenden Beisitz. Der Vorstand kann nach Bedarf ergänzt werden.

 

Artikel 20

Der Vorstand überwacht die Einhaltung der Statuten, sowie den gesamten Clubbetrieb, bereitet die Hauptversammlung vor und vollzieht die Clubbeschlüsse.

Insbesondere fallen in seine Befugnisse und Pflichten:

 

a) Einberufung der Hauptversammlung

b) Aufstellen von Vorschlägen und Anträgen zuhanden der Hauptversammlung

c) Organisation und Delegation von Clubanlässen

d) Behandlung der Mutationen (Ein-, Aus- und Übertritte)

e) Werbung und Information

f) Verwaltung des Clubvermögens

g) Entscheidungen über Ausgaben bis zur Höhe von Fr. 500.- im einzelnen Fall. Dieser Punkt entfällt bei Durchführung von Grossanlässen.

h) Entscheidungen über die Einladung von Sponsoren zu bestimmten

    Clubanlässen oder Ausflügen.

 

Artikel 21

Der Vorstand ist bei Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlussfähig.

 

Artikel 22

Den Mitgliedern des Vorstandes fallen im wesentlichen folgende Obliegenheiten zu:

 

a) Der Präsident leitet die Clubgeschäfte und vertritt den Club nach aussen. Er führt gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied die rechtsgültige Unterschrift. In der Vorstandssitzung und der Hauptversammlung führt er den Vorsitz.

  

b) Der Vizepräsident vertritt in Abwesenheit des Präsidenten dessen Funktion. Er ist verantwortlich für die Beziehungen zu den Verbänden.

 

c) Der Kassier führt die Vereinsrechnung und zieht die Beiträge der Mitglieder ein. Rechnungen über Ausgaben, die im genehmigten Budget nicht enthalten sind, legt er dem Präsidenten zum Visum vor.

 

d) Der Sekretär besorgt die Vereinskorrespondenz sowie führt er das Protokoll und ein Mitgliederverzeichnis.

 

e) Der Beisitz unterstützt die übrigen Vorstandsmitglieder. Wir unterscheiden zwischen dem Beisitz der stimmberechtigt ist und dem beratenden Beisitz.

 

f) Die Revisoren kontrollieren die Bücher, Belege und Abschlüsse.

 

Artikel 23

 

Die Vorstandsmitglieder werden für eine Amtsperiode von drei Jahren gewählt und diese kann unbeschränkt verlängert werden.

 

5. Kassawesen

Artikel 24

Die Einnahmen des Clubs bestehen aus:

 

a) Dem durch die Hauptversammlung festgesetzten Mitgliederbeitrag

b) Festbeteiligungen, Veranstaltungen

c) Freiwilligen Beiträgen und Zuwendungen

d) Zinsen der Kapitalien

 

Artikel 25

Die Mitgliederbeiträge werden zu Beginn des Clubjahres eingezogen. Die Beitragspflicht beginnt mit der Aufnahme in den Club. Bei Austritt oder Ausschluss besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Beitrages.

 

Artikel 26

Die Einnahmen des Clubs dienen zur Bestreitung der anfallenden Clubausgaben wie Verbandsbeiträge und Sponsor-Beiträge an Motorradrennfahrer. Für die Verpflichtungen des Clubs haftet nur das Clubvermögen.

 

6. Tätigkeiten des Clubs

Artikel 27

 

a) gemeinsame Ausfahrten

b) gemütliches Zusammensein

c) Unterstützung der im Motorradsport tätigen Mitglieder

d) Veranstaltungen von Clubanlässen

e) Teilnahme an Verbands- und Fremdanlässen

 

7. Clubabzeichen

Artikel 28

Das Clubabzeichen ist vom Vorstand vorgegeben und darf auf keine Weise abgeändert werden. Weitere Abzeichen können für einen Betrag von Fr. 8.- beim Kassier bezogen werden.

 

8. Allgemeine Bestimmungen

Artikel 29

Eine Statutenrevision kann nur durch die Hauptversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.

 

Artikel 30

Bei Auflösung des Vereins ist das vorhandene Vermögen, sowie der Erlös des Inventars der Schweizerischen Paraplegiker-Stiftung Basel zukommen zu lassen.

 

Artikel 31

Bei Lücken in den Statuten entscheiden die Bestimmungen des ZGB oder OR, die den Statuten vorgehen.

 

Artikel 32

Vorliegende revidierte Statuten wurde an der Gründungs - Versammlung vom 11.April 1987 verfasst, genehmigt und in Kraft gesetzt. Die bisherigen Statuten, sowie alle mit den neuen Statuten in Widerspruch stehenden Vereinsbeschlüsse werden damit ausser Kraft gesetzt.

 

7. Überarbeitete Auflage

Jegenstorf, im Februar 2005

 

 

Der Präsident                                    Der Vizepräsident

Martin Kiener                                    Stefan Schütz

 

© by Motoclub Zuzwil

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